Testament und Vermächtnis – Ihr Nachlass unterstützt die Forschung für krebskranke Kinder
Testament und Vermächtnis – Ihr Nachlass unterstützt die Forschung für krebskranke Kinder

Einigen unserer Spender ist es ein besonderes Anliegen, auch über ihr Ableben hinaus krebskranken Kindern zu helfen, indem sie unsere Forschung weiter fördern, wie sie es bereits zu Lebzeiten getan haben. Wir werten dies als Zeichen besonderen Vertrauens und sind sehr dankbar dafür. Nur durch die Weitsicht unserer Förderer und durch deren großzügige Unterstützung können wir unsere Forschung aufrechterhalten und unser Ziel, krebskranken Kindern die Chance auf eine gesunde Zukunft zu geben, überhaupt verfolgen.
In unserer Gesellschaft wird die Endlichkeit des Menschen gerne tabuisiert, und es verwundert daher kaum, dass nur sehr wenige Menschen ein Testament verfassen. Doch gerade dieses Thema sollte bewusst angegangen werden und die Regelung des Erbes nicht dem Zufall überlassen bleiben. So ist es ratsam, in „guten Tagen“ darüber nachzudenken, wer Erbe werden, wer was erhalten oder auch wie die Grabpflege geregelt werden soll.
Wenn Sie mehr über uns und unsere Arbeit wissen wollen und wie Ihre Spende eingesetzt wird, stehen wir Ihnen für Fragen oder weitere Informationen sehr gerne zur Verfügung und freuen uns immer, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen!
„Wir forschen zum Wohl krebskranker Kinder. Ihr Vermächtnis lebt weiter in den Kindern, denen Sie damit das Überleben ermöglichen.“
Mag. Jörg Bürger, MBA
Kaufmännischer Leiter

Warum sollte man ein Testament verfassen?
Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, genau festzulegen, was mit Ihrer Verlassenschaft geschehen und wer wie viel von Ihrem Vermögen erben soll. Durch die rechtzeitige Planung und Vorsorge für den Erbfall schaffen Sie klare Verhältnisse und so die Voraussetzung, dass nicht nur Ihre engsten Verwandten, sondern auch weiter entfernte Familienmitglieder, gute Freunde und sonstige Empfänger oder Institutionen, die Ihnen am Herzen liegen, so bedacht werden, wie Sie es sich wünschen.

Errichten Sie zu Lebzeiten kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge, die nicht unbedingt Ihrem letzten Willen entsprechen muss. Existieren weder testamentarische noch gesetzliche Erben und auch kein erbberechtigter Lebensgefährte oder Vermächtnisnehmer, so fällt Ihr Nachlass dem Staat zu.
Mit einem Testament können Sie dafür sorgen, dass Ihr letzter Wille auch wirklich geschieht. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass Sie Ihr Testament jederzeit ändern und widerrufen können.
Voller Einsatz über das Leben hinaus
Überlegungen, was nach Ihnen aus Ihrem Lebenswerk und Ihren mit so viel Mühe geschaffenen Werten werden soll, in einem Testament zu verschriftlichen, ist eine sehr sensible und private Aufgabe, die vorrangig dazu dient, Ihre Familie und Ihre Lieben abzusichern. Sollten Sie in Betracht ziehen, auch eine gemeinnützige Organisation wie die St. Anna Kinderkrebsforschung über Ihren Tod hinaus zu unterstützen, so gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Welche Formen des Testaments gibt es und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Ein gültiges Testament unterliegt strengen Vorschriften und muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Verfasser muss testierfähig sein. Das sind alle Personen über 18 Jahre, die im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten sind. Ihr letzter Wille sollte in einer einzigen Urkunde zusammengefasst sein. Außerdem muss das Testament in einer vom Gesetz geregelten Form errichtet werden. Diese sind: das eigenhändige, das fremdhändige, das öffentliche und das Nottestament.
Weiterführende Links
Notariatskammer
Rechtsanwaltskammer
Information von help.gv.at zu letztwilligen Verfügungen (Testamenten)
Aktion „Vergiss mein nicht“
Wir informieren Sie gerne: Ein Testament zu errichten, benötigt oft Zeit und vielleicht sind Sie auch unsicher, was genau beachtet werden muss. Deshalb unterstützen wir Sie mit Beratung und Information.
Ihr Kontakt für eine persönliche Beratung
Mit einer Berücksichtigung in Ihrem Testament helfen Sie zu uns die Zukunft krebskranker Kinder zu sichern. Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihre Fragen rund um die Testamentsspenden zu besprechen
Mag. Monika Gabrle
Testamente/Verlassenschaften
T: +43 (0)664 54 75 239
E: vererben@kinderkrebsforschung.at

Reinhard Orense, M.A.
Stellvertretender Leiter Fundraising
T. +43 (0)1 40470-4007
E: vererben@kinderkrebsforschung.at
„Mit einer Testamentsspende schenken Sie krebskranken Kindern Hoffnung und eine Zukunft. Gerne unterstütze ich Sie auch bei Ihren persönlichen Anliegen, wie Wünschen zur Grabpflege.“
Mag. Monika Gabrle
„Ein Testament zugunsten der Kinderkrebsforschung schenkt Hoffnung für eine gesunde Zukunft. Wir begleiten diesen Weg mit Respekt, persönlicher Aufmerksamkeit und fachlicher Sorgfalt.“
Reinhard Orense, M.A.
Kostenloser Ratgeber zum Thema Nachlass und Erbe
Wir empfehlen grundsätzlich immer, zur Errichtung eines Testaments einen Notar oder Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Dieser kann Ihnen helfen, Ihr Testament so zu formulieren, dass es rechtssicher ist und auch Ihre Wünsche bestmöglich umgesetzt werden.
Unser Ratgeber besteht aus einer Informationsbroschüre und einem rechtlichen Leitfaden und bietet wertvolle Antworten zur Testamentsgestaltung und zum gemeinnützigen Vererben. Entdecken Sie, wie Sie mit Ihrem Erbe eine nachhaltige Wirkung erzielen können und gleichzeitig steuerliche Vorteile nutzen. Der Ratgeber ist kostenlos und unverbindlich und kann nach Wunsch digital oder per Post zugestellt werden. Melden Sie sich einfach per Mail an: vererben@kinderkrebsforschung.at oder telefonisch unter 01/40 470 – 4007.
Wenn Sie unabhängig von den Informationen und unserem Ratgeber Fragen zu diesem sehr persönlichen Thema haben, helfen wir Ihnen gerne weiter – vertraulich und unverbindlich.
Wichtig für die Errichtung von Testamenten:
Wenn Sie die St. Anna Kinderkrebsforschung in Ihrem Testament bedenken möchten, geben Sie bitte unbedingt unseren vollen Namen, Adresse und die Vereinsregisternummer an:

St. Anna Kinderkrebsforschung
Zimmermannplatz 10, 1090 Wien
Zentrale Vereinsregisternummer: 395401202
Zu Ihrer Information: Die St. Anna Kinderkrebsforschung ist ein eigenständiger Verein. Eigentümer des St. Anna Kinderspitals ist das Rote Kreuz, Landesverband Wien.
Wenn Sie Ihr Testament an bestimmte Bedingungen (z.B. Grabpflege) knüpfen möchten, gehen wir se


